Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herrn Dr. Rainer Kienast ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2021 für Lindenau Prior & Partner tätig.
Vor seinem Wechsel zu Lindenau Prior & Partner war Herr Dr. Kienast bis 2020 Arbeitsrechtspartner der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Seit 1993 ist Herr Dr. Kienast Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Zu seinen Schwerpunkten zählt die arbeitsrechtliche Beratung von deutschen und internationalen Unternehmen, insbesondere bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen und in Auseinandersetzungen mit Organmitgliedern. Er ist zudem tätig in der arbeitsrechtlichen Beratung in mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmervertretungen und bei der Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen. Darüber hinaus berät und vertritt Herr Dr. Kienast seit vielen Jahren Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern vor Gericht und außergerichtlich.
Herr Dr. Kienast verfügt über besondere Erfahrungen im Bereich Krankenhäuser, Chefarztverträge, Syndikusanwaltsrecht und anwaltliches Berufsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Gründung Europäischer Aktiengesellschaften (SE) und das dabei durchzuführende Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren.
Herr Dr. Kienast hält laufend Vorträge zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.